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  • Ministerium für Schule und Bildung NRW
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  • Daniel Schacht, Rechtsanwalt und Partner bei der Holthoff-Pförtner Wassermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen
  • Raphaella Burhenne de Cayres | Dipl.-Ing. Architektin M.Sc AKNW, Köln
  • Uta Winterhager | DipArch MArch
  • Silke Richter, Schulleiterin der Erich-Kästner-Gesamtschule, Duisburg

Tickets Köln

Am 25. und 26. September findet unsere SCHULBAU Messe in Köln statt. Sichern Sie sich direkt Ihre Tickets für's Event.

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TERMINE 
Salon & Messe SCHULBAU

2024

25. - 26. Sep  Köln
27. - 28. Nov  Berlin

2025

02. - 03. Apr Leipzig
07. - 08. Mai München
03. Juni Kopenhagen (DK)
09. - 10. Sep Hamburg
05. - 06. Nov Berlin

Mit der Verabschiedung des Fonds „Digitale Infrastruktur" in der vergangenen Woche wurde der Weg für die Finanzierung des DigitalPakts Schule frei gemacht. Wer schnell davon profitieren will, solle mit den ersten Vorbereitungen für einen Förderantrag beginnen, rät Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Die wichtigsten Fakten zum Antrag der Fördermittel im Überblick.

Ab wann können Schulen Fördermittel aus dem DigitalPakt Schulen beantragen?

Wenn der DigitalPakt Schule voraussichtlich Ende 2018 von Bund und Ländern vereinbart sein wird, geben die Länder den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Schulen beantragen die Fördermittel über die Schulträger (meist die Kommunen, aber auch freie Träger) beim Land, nicht beim Bund.

Gefördert werden staatlich anerkannte allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen. Voraussichtlich wird jedes Land für diesen Zweck eine mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die festlegt, ab wann Anträge gestellt werden können und welches die für Antragsberatung und -abwicklung zuständige Stelle ist.

Die Schulträger entwickeln aus den Rückmeldungen ihrer Schulen die Förderanträge und reichen diese ein. Sofern die Länder die Vorarbeiten zum Aufbau dieser Strukturen rechtzeitig abschließen, kann unmittelbar nach Änderung des Grundgesetzes, dem Beschluss des Haushalts 2019 und dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit der Umsetzung des DigitalPakts begonnen werden.

Was können Schulen schon jetzt unternehmen, um die Digitalisierung voranzutreiben?

Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines Medienentwicklungsplans jeder einzelnen Schule. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept". Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus.

Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Schulleitung sollte allen Mitgliedern des Kollegiums entsprechende Fortbildungsangebote machen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. Hier sind unterschiedliche Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb, als formale Schulung durch professionelle Trainer oder als Peer-to-Peer-Learning – möglich.

Wie können Schulen die Gelder beantragen?

Die Beantragung der Gelder wird in den Ländern geregelt. Die Länder werden entsprechende Strukturen aufbauen und Kommunen sowie sonstige Sachaufwandsträger über Anforderungen, Verfahrenswege und ggf. Fristen informieren.

Wird der Bund für Schulen Endgeräte kaufen?

Bund und Länder werden in der Verwaltungsvereinbarung Fördergegenstände und -bedingungen festlegen. Aus Sicht des Bundes sollen standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, förderfähig sein.
 
Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule zwingend erforderlich ist, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Mobile Endgeräte im Besitz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollen hingegen nicht förderfähig sein. Für die Ausgestaltung dieser Regelung sind die Länder zuständig.
 
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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