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  • Dipl. Kffr. Britt Lorenzen | Synergie - Vernetzungs- und Kooperationsmanagement, Dortmund
  • Markus Greitemann | Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Köln (Taskforce Schulbau Köln/ Dezernat VI)
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  • Christoph Gusovius | Leiter der Zentralabteilung bei Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Tobias Burgholz | wissenschaftlicher Mitarbeiter der Heinz Trox Wissenschafts gGmbH, Aachen
  • Sascha Bormann | Amtsleitung, Amt für Gebäudewirtschaft, Stadt Wesseling
  • Fabienne Bücker | Architektin bei mobispace und auf Bildungsbauten sowie öffentliche Vergaben spezialisiert
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Tickets Köln

Am 25. und 26. September findet unsere SCHULBAU Messe in Köln statt. Sichern Sie sich direkt Ihre Tickets für's Event.

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TERMINE 
Salon & Messe SCHULBAU

2024

25. - 26. Sep  Köln
27. - 28. Nov  Berlin

2025

02. - 03. Apr Leipzig
07. - 08. Mai München
03. Juni Kopenhagen (DK)
09. - 10. Sep Hamburg
05. - 06. Nov Berlin

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung geben. Der Bund unterstützt den Ganztagsausbau mit 3,5 Milliarden Euro.
Bild: Lourdes ÑiqueGrentz auf Pixabay

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule voran. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für jedes Grundschulkind nach und nach einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Der Bund unterstützt den Ganztagsausbau mit 3,5 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Damit setzt sie ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zu diesem Vorhaben angerufen, weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze nicht einverstanden waren. Nachdem im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden wurde, haben Bundestag und Bundesrat diesem nun abschließend zugestimmt.

Damit tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wie geplant, zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.

Beteiligung an Investitions- und Betriebskosten

Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereit. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Zudem hat der Bund seine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen - bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt bereits ein Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht aber von einem deutlich höheren Bedarf von schätzungsweise 75 bis 80 Prozent aus. Diese Bedarfslücke soll nun geschlossen werden. Gerade während der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig Betreuungsangebote auch am Nachmittag sind. Die Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einem verlässlichen ganztägigen Betreuungssystem profitieren auch die Grundschulkinder: Sie werden in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. Das trägt auch zu mehr Teilhabechancen für Kinder aus sozial schwachen Familien bei.



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